Aktiver Menuepunkt: Termine
Für die Förderung von Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach den Richtlinien des Kinder -und Jugendplans des Bundes (KJP) teilt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin die Rahmenbedingungen mit.
Die Antragsfristen sind verbindlich und nur fristgerecht eingegangene Anträge können bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden.